Der Deutsche Judo-Bund wurde 1953 von Dan-Trägern des Deutschen Dan-Kollegiums (DDK) vom 1. Deutschen Judo-Club (1. DJC in Frankfurt am Main) gegründet, nachdem der 1. DJC auf seiner Frankfurter Sommerschule 1932 unter Leitung von Alfred Rhode den Judo-Sport in Deutschland eingeführt hatte. Die getrennten Aufgabengebiete der beiden Verbände ergänzten sich zum Gründungszeitpunkt.
- Das DDK war zuständig für die Danträger, Ausbildung der Lehrer, Verbreitung und Lehre des Judogedankens und Prüfungen.
- Der DJB war zuständig für das Kampfgeschehen – für nationale und internationale Turniere und Meisterschaften wurde er 1956 vom Deutschen Sportbund anerkannt und arbeitete bis 1990 gemeinsam mit dem DDK zusammen.
1990 vereinigten sich der Deutsche Judo-Bund der BRD (DJB) und der Deutsche Judo-Verband der DDR (DJV) unter dem Namen Deutscher Judo-Bund. Der Judobund veranstaltet Judo-Meisterschaften in Deutschland genauso wie andere Fachverbände in Deutschland auch. In Deutschland hat quasi jedes Bundesland seinen eigenen Landesverband. Der Judo-Club Kiedrich gehört dem hessischen Judoverband (HJV) an.
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